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Diese Maßnahmen verlangen eine häusliche Verordnung vom Hausarzt bzw. Facharzt und werden in der Regel von der Krankenkasse bei bestimmten Voraussetzungen übernommen.

  • Injektionen
  • Wundversorgungen
  • Verbände
  • Kompressionsverbände und Strümpfe
  • Medikamentenverabreichung und Überwachung
  • Prä- und Postoperative Versorgung
  • Augentropfen
  • Infusionen
  • Überwachung von medizinischen Gerätschaften
  • Vitalkontrolle wie Blutzucker, Blutdruck, etc.


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