aus der Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Ob und welche Pflegeleistungen notwendig sind, wird bei gesetzlichen krankenversicherten Personen durch den Medizinischen Dienst der Krankversicherungen oder den Sozialmedizinischen Dienst in einem Gutachten bei einem angemeldeten Hausbesuch ermittelt. Bei privat Pflegeversicherten wird dieses Gutachten bei gleichen Bewertungsmaßstäben durch die Medicproof GmbH erstellt.
Bestandteil des Gutachtens und damit Grundlage für die Einstufung in eine der drei sogenannten Pflegestufen ist die Ermittlung des Zeitaufwands für die Körperpflege. Diese setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:
Ernährung: Zubereitung der Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Treppensteigen, verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Darüber hinaus spielen Aufwände für die hauswirtschaftliche Versorgung eine Rolle. Darunter fallen einkaufen, kochen, die Reinigung der Wohnung und das Waschen der Wäsche.
In diese Stufe werden Personen eingestuft, die mindestens 90 Minuten Hilfebedarf am Tag
mindestens 180 min. Hilfebedarf am Tag, davon mindestens 120 min. Körperpflege
mindestens 300 min. Hilfebedarf am Tag, davon mindestens 240 min. Körperpflege
Sie können sich entscheiden zwischen
Geldleistung: Sie erhalten monatlich einen Betrag auf Ihr Konto oder
Sachleistung: Eine Pflegeeinrichtung übernimmt teilweise oder komplett die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
ab 01.01.2010 Geldleistung Sachleistung
ab 01.01.2010
Geldleistung
Sachleistung
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Pflegestufe 1
225,00 €
440,00 €
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Pflegestufe 2
430,00 €
1040,00 €
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Pflegestufe 3
685,00 €
1510,00 €
Haben Sie sich für Sachleitungen entschieden und wird von der Pflegeeinrichtung nicht der ganze Betrag ausgeschöpft, so erhalten Sie automatisch von der Pflegekasse einen anteiligen Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen.