Rechtliche Hilfestellungen 

Was kann ich beantragen? 

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, verändert sich für den zu Pflegenden und seine Angehörigen das tägliche Leben. 

Hier sehen Sie eine Auswahl der wichtigsten Leistungen, die bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden können.  

 

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Pflegegeld

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Häusliche Pflege und Tagespflege

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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

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Pflegehilfsmittel (wie z.B. Gehwagen, Rollstuhl, Pflegebett)

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Zusätzliche Betreuungsleistungen (z.B. für Menschen mit Demenz)

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Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson (z.B. Renten- oder Unfallversicherung)

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Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen (z.B. barierefreie Dusche,Treppenlift, etc.)

 

Was erhalte ich bei welchem Pflegegrad? 

 

Leistungen  

aus der Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Ob und welche Pflegeleistungen notwendig sind, wird bei gesetzlichen krankenversicherten Personen durch den Medizinischen Dienst der Krankversicherungen oder den Sozialmedizinischen Dienst in einem Gutachten bei einem angemeldeten Hausbesuch ermittelt. Bei privat Pflegeversicherten wird dieses Gutachten bei gleichen Bewertungsmaßstäben durch die Medicproof GmbH erstellt. 

Bestandteil des Gutachtens und damit Grundlage für die Einstufung in eine der fünf sogenannten Pflegegrade ist die Ermittlung des Zeitaufwands für die Körperpflege. Diese setzt sich aus folgenden Punkten zusammen: 

Hygiene: waschen, duschen, baden, Zahnpflege, Rasieren, Stuhlgang 

Ernährung: Zubereitung der Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme 

Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Treppensteigen, verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 

Darüber hinaus spielen Aufwände für die

hauswirtschaftliche Versorgung

eine Rolle. Darunter fallen einkaufen, kochen, die Reinigung der Wohnung und das Waschen der Wäsche.

 

Sie können sich entscheiden zwischen 

Geldleistung: Sie erhalten monatlich einen Betrag auf Ihr Konto oder 

Sachleistung:

Eine Pflegeeinrichtung übernimmt teilweise oder komplett die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Haben Sie sich für Sachleitungen entschieden und wird von der Pflegeeinrichtung nicht der ganze Betrag ausgeschöpft, so erhalten Sie automatisch von der Pflegekasse einen anteiligen Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

 Pflegeleistungen bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes

Stand: 01.01.2017

Pflegegrad

monatliche Höchstbeiträge für Pflegeeinsätze

Geldleistung

Betreuungsleistungen

1

0,00 €

0,00 €

125,00 €

2

689,00 €

316,00 €

125,00 €

3

1298,00 €

545,00 €

125,00 €

4

1612,00 €

728,00 €

125,00 €

5

1995,00 €

901,00 €

125,00 €

 

*Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen.

Nicht voll ausgeschöpfte Sachleistungsansprüche können maximal in Höhe von 40 % des jeweils zutreffenden Sachleistungshöchstbetrages für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Eine Inanspruchnahme ist allerdings erst möglich, wenn der zur Verfügung stehende Leistungsbetrag für die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 € monatlich) ausgeschöpft ist.

Dabei handelt es sich um eine Erstattungsleistung, d. h. diese Leistungen sind ggfs. vorzufinanzieren und die Belege sind bei der Pflegekasse zur Erstattung einzureichen.